Das Internet fördert den Austausch von Kunst und Kultur. Wir Kunstschaffenden begrüßen diese Entwicklung. Sie entspricht unserer Vorstellung einer lebendigen Gesellschaft. Gleichzeitig haben wir das Recht, über die Verwendung unserer Werke selbst zu bestimmen. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist unsere Lebensgrundlage. Nur wenn es respektiert wird, ist es möglich, von schöpferischer Arbeit zu leben.
Es hat sich die Meinung verbreitet, daß die Durchsetzung unseres Rechts "falsch" wäre. Teile der Internet-Industrie leben gut von der "Gratiskultur", die ein Mißbrauch unserer Werke ist. Die massenhafte Enteignung der Kunstschaffenden hat nichts mit Informationsfreiheit zu tun. Wir Kunstschaffenden können das nicht länger hinnehmen. Die Lebensgrundlage der Kunstschaffenden ist bedroht! Der Trend zur "Gratiskultur" führt dazu, dass immer weniger Kunstschaffende in Österreich von ihrer Arbeit leben können. Dadurch gibt es weniger künstlerische Arbeit und einen Verlust an kultureller Vielfalt. Das bewirkt auch die Vernichtung zahlreicher Arbeitsplätze: Vielen Menschen, die in Österreich für Musik, Film, Text und Bild arbeiten, bleibt nichts mehr zum Leben. Kreativität - die unser Land lebenswerter macht - braucht eine wirtschaftliche Grundlage. Der mit der Verletzung unseres Rechts verbundene Schaden für das Kulturland Österreich ist groß. Ohne Absicherung seiner Kunstschaffenden wird Österreich international an Bedeutung verlieren, mit negativen Folgen für die Gesellschaft und die Wirtschaft. Das ist nur mit gesetzlichen Regeln zu lösen! Das elementare Recht der Kunstschaffenden auf Bezahlung ihrer Leistung muß selbstverständlich sein. Dazu braucht es ein entschlossenes Auftreten der österreichischen Politik: Nur wenn die Anerkennung des geistigen Eigentums vom Gesetzgeber garantiert wird, wird sich das Kulturland Österreich positiv entwickeln. Wir brauchen grundsätzliche und nachhaltige gesetzliche Regelungen, die den aktuellen Technologien entsprechen. Dafür gibt es Lösungen, sie müssen nur umgesetzt werden. Es gibt kein Recht auf Enteignung! Wir Kunstschaffenden fordern ein Umdenken der Konsumentinnen und Konsumenten: Jeder Arbeitnehmerin, jedem Handwerker, jeder Unternehmerin wird das Recht zugesprochen, für die geleistete Arbeit entlohnt zu werden - nur uns Kunstschaffenden nicht? Wem ein künstlerisches Werk nichts wert ist, der braucht es nicht zu "konsumieren". Wer es nutzen, erleben oder besitzen will, der muß dafür bezahlen. Kunst hat Recht. (Text: Gerhard Ruiss; Sujet: Manfred Horak) Zur Unterzeichnung der Deklaration genügt ein Antwortmail an gr [at] literaturhaus.at mit folgenden Angaben: - Titel/Akademischer Grad - Vorname, Familienname bzw. Name der Einrichtung - Beruf/Funktionsbezeichnung/Tätigkeitsgebiet - Wohn-/Arbeitsort - Datum Veranstaltungs-Tipp: EU XXL Jour fixe zur Initiative "Kunst hat Recht" 26.1.2012 (9 bis 18 Uhr) mica, Stiftgasse 29, 1070 Wien Gäste:Ursula Sedlaczek, Direktorin der austro mechana Sandra Csillag, Geschäftsführerin der literar mechana Moderation:Mercedes Echerer |
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