Zur Bestellung von Andrea Mayer als Kunst- und Kulturstaatssekretärin. Eine nicht nur unter den derzeitigen Umständen beste Wahl.
Andrea Mayer (vormals Ecker), die ehemalige beamtete Kunst- und Kultursektionsleiterin, bringt jede Erfahrung und alle fachlichen Voraussetzungen mit, um als Kunst- und Kulturstaatssekretärin die Anliegen und Probleme der Kunst- und Kulturszene zu verstehen und zur Sprache zu bringen. Sie ist keine Verlegenheitslösung, sie ist die erfahrene Kulturpolitikerin, die jetzt gebraucht wird. Mehr noch, sie ist eine langjährige Intimkennerin des Kunst- und Kulturgeschehens und mit der Kunst- und Kulturszene auf Du und Du.
Zu fürchten ist demnach nicht, Andrea Mayer könnte inhaltlich an ihrer Aufgabe scheitern, zu fürchten ist, dass auch sie nichts oder nicht genügend gegen die Konstruktion der Vertretung der Kunst- und Kulturangelegenheiten in der Regierung ausrichtet. Auch Andrea Mayer hat keinen Sitz und keine Stimme im Ministerrat, sondern wird dort durch ihren Kunst- und Kulturminister, den Vizekanzler vertreten, dem aus einer Juniorpartnerrolle heraus das Wohl der Koalition stets wichtiger sein muss als das Wohl der einzelnen von ihm vertretenen Ressorts.
Andrea Mayer wird sich also von Anfang an gegen Partei- und Koalitionsdisziplin behaupten müssen, sie ist fachlich und von ihren persönlichen Eigenschaften her ohne jeden Zweifel dazu in der Lage und kann letztlich nur an gegenläufigen Regierungs- und Parteiinteressen scheitern.
Wir erklären unsere vorbehaltlose Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit ihr, die wir nur wieder aufgreifen müssen. Es gab ein jahrelanges fruchtbringendes ressort- und parteiübergreifendes Zusammenwirken mit Andrea Mayer, nicht zuletzt in den von ihr von 2009 bis 2012 42 Monate lang im Kunst- und Kulturministerium geleiteten IMAGS (Interministeriellen Arbeitsgruppen). Die Arbeitsergebnisse der IMAGS waren der vorläufig letzte kulturpolitische Maßnahmenkatlog, von dem die Kulturpolitik jahrelang gezehrt hat, auch wenn das meiste davon in der Folge nicht umgesetzt wurde.
Wir haben auch etliche andere Projekte mit ihr gemeinsam entwickelt, die aber leider am politischen Widerstand gescheitert sind. Nun besteht neuerlich die Chance, diese Projekte umzusetzen. In der Förderungspolitik kennen wir sie als entschlussfreudige Kooperationspartnerin, wenn es um die Verbesserung und Ausweitung von Kunst- und Kulturförderungsmaßnahmen geht.
Andrea Mayer steht allerdings mit uns vor einer Sondersituation, in der möglichst schnell umfassende Maßnahmen gesetzt werden müssen, Maßnahmen, die schon längst ergriffen hätten werden sollen. Die neue Staatssekretärin ist vor allem als Kulturpolitikerin gefordert, die nach dem großen Schließen Kunst und Kultur überhaupt erst wieder ermöglicht. Sie wird das schwache Standbein der Kunst- und Kultur-Sozial- und Steuerrechte sowie der Kunst- und Kulturförderungsgesetze zum starken Standbein der Kunst- und Kulturagenda machen müssen.
Sofort umgesetzt werden sollten bzw. müssten:
- eine grundlegende Reform des Künstler-Sozialversicherungsfonds. Öffnung des Fonds für alle Kunst- und Kulturschaffenden, auch für Tätigkeiten im Popular- und Trivialbereich sowie für davon abgeleitete Tätigkeiten. Aufstockung der Zuschüsse. Einstellung aller Rückforderungen. Einrichtung von zwei Kulanzjahren 2020 und 2021 für den Zutritt zum Sozialversicherungszuschuss.
- eine monatliche Fixzuschussgarantie (Grundsicherung) für Künstler/innen von 1000 Euro steuerfrei für jeden Monat ab dem Veranstaltungsverbot bis zur Wiederzulassung.
- eine monatliche Fixzuschussgarantie (Grundsicherung) für Künstler/innen von 500 Euro steuerfrei für jeden Monat mit Besuchsbeschränkungen bis zur Aufhebung.
- die Übertragung der Auszahlungen der Grundsicherung auf die sozialen und kulturellen Einrichtungen der Verwertungsgesellschaften, in der Literatur auf den Sozialfonds der Literar-Mechana, bei Verwertungsgesellschaften, die dieser Aufgabe nicht nachkommen können, auf repräsentative Berufsverbände.
- Ausfallshaftungen für alle Einnahmenentfälle bei Kunst- und Kulturbetrieben durch einerseits die Aufrechterhaltung aller zugesagten Subventionen 2020 und andererseits Kompensationszahlungen für entgangene Einnahmen.
- die Gleichstellung der Umsatzsteuer für Theater- und Konzertkarten und künstlerische Leistungen von derzeit 13 Prozent mit der Umsatzsteuer für Nächtigungen bzw. in Hotellerie von derzeit 10 Prozent.
- die Ausdehnung der Steuerbefreiungen im Bundes-Kunstförderungsgesetz auf Vorlässe und Sozialleistungen der Verwertungsgesellschaften.
- die Verdopplung des derzeitigen Kunst- und Kulturbudgets im nächsten Doppelbudget des Bundes. //
Text: Gerhard Ruiss (IG Autorinnen Autoren)
Foto: APA