Die folgende Resolution zur Selbstverwaltung in der SVA wurde am 22. Juni 2010 von 13 Interessenverbänden der Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich verabschiedet und den folgenden Adressaten mit dem Ersuchen um ihre geschätzten Antworten zugestellt: Christoph Leitl (WKO), Martin Gleitsmann, Stefan Vlasich (SVA), Werner Faymann, Josef Pröll, Rudolf Hundstorfer, Alois Stöger (Österreichische Bundesregierung).
Resolution der österreichischen Interessenverbände in der Kunst und Kultur Wir, die Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich, wurden 2001 der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft zugeordnet, ohne daß man mit uns nach einer den Umständen künstlerischer Tätigkeiten entsprechenden Lösung gesucht hat, zum großen Nachteil der Künstler/innen, die sowohl unselbständig als auch selbständig erwerbstätig sind und genauso zu den Gebietskrankenkassen gehören wie zur SVA. Wir, die Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich, bringen seit nunmehr 10 Jahren Versicherungsbeiträge und Selbstbehalte in einer Höhe auf, die für viele von uns Extrembelastungen bedeuten, ohne daß man mit uns nach Lösungen zur Angemessenheit der Beiträge und zur Verringerung der Kostenlast in Krankheitsfällen gesucht hat. Wir zahlen in der SVA die gleichen Prozentsätze für die Krankenversicherung, die in der Gebietskrankenkassa von Arbeitnehmer und Arbeitgeber pro Versichertem entrichtet werden, wir haben aber kein Anrecht auf Krankengeld im Krankheitsfall. Wir, die Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich, wurden mit einem vertragslosen Zustand zwischen der SVA und der Ärztekammer und der Begleichung unserer Arztrechnungen auf eigenes Risiko konfrontiert, ohne daß man mit uns nach Interimslösungen für diese vertragsfreie Zeit gesucht hat, die zu keinen weiteren Belastungen für die Künstler/innen führen. Wir, die Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich, sind in einer selbstverwalteten Versicherung versichert, in der auf allen Ebenen – Generalversammlung, Vorstand, Landesstellen, Aufsicht, Beirat – Mitsprache besteht, ohne daß man mit uns nach Wegen für unsere Einbindung in die Selbstverwaltung gesucht hat. Diese Selbstverwaltung der SVA besteht aus fast 150 Personen, die von der Wirtschaftskammer bestellt werden. Kein einziger Interessenverband der Kunst und Kultur wurde je zu einer Mitwirkung im Rahmen der Selbstverwaltung der SVA eingeladen, keine einzige Person in der Selbstverwaltung vertritt unsere Interessen. Wir sind weder Mitglieder der Wirtschaftskammer noch Mitglied sonst einer im Zusammengang mit der SVA genannten Einrichtung oder einem sonst genannten Verband, weder vertritt uns daher die Wirtschaftskammer noch ein sonstiger Verband in der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. Wir dürfen uns von einer Sozialversicherung in Selbstverwaltung, so wie alle anderen in diese Versicherung einbezogenen Versichertengruppen, erwarten, in die Selbstverwaltung einbezogen zu werden. Wir fordern eine Sozialversicherung, in der wir mitreden und mitbestimmen können. Die SVA ist weder das Eigentum der Wirtschaftskammer noch ihrer Funktionäre und/oder Vertragspartner, sie gehört den Versicherten. Wir sind ihre zahlenden Mitglieder, wir haben sowohl das moralische als auch das faktische Recht, zu wissen und mitzubestimmen, wofür wir unsere Beitragsleistungen entrichten. IG Autorinnen Autoren, Wien Wien, 22.6.2010
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